Thursday, July 5, 2018

2009 Press Release on the Drama of the 1955 Unpublished Habilitation Thesis

Institute Papst Benedict XVI

Presseschau - Detail


Ein Drama in vier Akten
DT vom 30.07.2009, Nr. 90, S. 7 von Michael Karger

Joseph Ratzingers Habilitation über den Franziskanertheologen Bonaventura war der Auftakt für sein Mitwirken in entscheidenden Phasen der Theologiegeschichte

Die Veröffentlichung von Band 2 der Gesammelten Schriften Joseph Ratzingers steht bevor. Er wird vor allem auch den bisher unveröffentlichten ersten Teil seiner 1955 eingereichten Habilitationsschrift enthalten. Das gibt Anlass, nach den Hintergründen zu fragen, woran damals seine Habilitation beinahe gescheitert wäre. Weil die Aussagen der Gutachten bis heute nicht bekannt sind, wird viel über die Gründe für die Rückgabe der Erstfassung der Habilitation Joseph Ratzingers 1955 spekuliert.


Trotz Gegenwind erhielt er bald einen Ruf nach Bonn

Bei genauer Betrachtung aller zugänglichen Quellen ergibt sich aber auch ohne diese Kenntnisse ein durchaus eindeutiges Bild: Die Arbeit wurde vom Zweitkorrektor Michael Schmaus als gefährlich modernistisch beurteilt und zurückgewiesen. Der junge Wissenschaftler Ratzinger konnte seine akademische Laufbahn danach nur noch dadurch retten, dass er den weitgehend unbeanstandet gebliebenen dritten Teil erneut einreichte. Allerdings fehlte in diesem dann schließlich angenommenen Teil die systematische Darstellung der neuen These des Verfassers, mit der ohne Zweifel der Stern des Theologen Joseph Ratzinger sofort strahlend aufgegangen wäre. Trotz weiterer Verhinderungsmaßnahmen erhielt Ratzinger bald einen Ruf auf eine renommierte Ordinarienstelle: Er wurde 1958 auf die Professur für Fundamentaltheologie in Bonn berufen. Als persönlichen Konzilsberater nahm der Ortsbischof Kardinal Josef Frings den jungen Professor Ratzinger mit nach Rom. Auf der Grundlage seiner Habilitationsthese konnte Ratzinger in die Offenbarungskonstitution des Zweiten Vatikanums bahnbrechende Einsichten einbringen und dadurch verhängnisvolle Engführungen verhindern.

Thesen, die in München als angeblich nicht rechtgläubig unterdrückt worden waren, entfalteten schließlich auf dem Konzil eine große Wirkung. Dies gelang allerdings auch auf dem Konzil nur gegen viele Widerstände. Der medienunterstützten reformistischen Konzilsrezeption gelang es allerdings sehr schnell, den theologischen Ertrag der Offenbarungskonstitution einseitig umzudeuten. Folge waren die nachkonziliaren Wirren und eine bis heute weitgehend unverstanden gebliebene Kirchenversammlung. Kaum war Joseph Ratzinger Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre geworden, schlug auch die Stunde der besonderen Wirksamkeit des dritten, angenommenen und 1959 veröffentlichten Teils seiner Habilitation über „Die Geschichtstheologie des heiligen Bonaventura“. In den stark ideologisierten Auseinandersetzungen um die Befreiungstheologie waren es die von Kardinal Ratzinger vorgetragenen Klarstellungen über das Verhältnis von Eschatologie und Utopie, die zur Unterscheidung der Geister führten. Für seinen Einsatz gegen die innerkirchliche Ausbreitung der marxistischen Erlösungslehre wurde Kardinal Ratzinger besonders in Deutschland heftig angefeindet.

Sein Habilitationsthema erhielt Ratzinger von seinem Doktorvater, dem Münchener Fundamentaltheologen Gottlieb Söhngen (1892–1971) gestellt: Er sollte „herausbringen, ob es in irgendeiner Form beim mittelalterlichen Franziskanertheologen Bonaventura eine Entsprechung zum Begriff der Heilsgeschichte gebe und ob dieses Motiv – wenn erkennbar – in Zusammenhang mit dem Gedanken der Offenbarung stehe“ („Aus meinem Leben“=AmL, dt. 1998). Söhngens Interesse war ein systematisches und kein historisches. Dadurch war allerdings ein Konflikt mit dem Mittelalterforscher Schmaus vorprogrammiert. Hintergrund der Fragestellung war für Söhngen das von der Vätertheologie herkommende heilsgeschichtliche Denken der Nouvelle Theólogie in Frankreich: „Offenbarung erschien nun nicht mehr einfach als Mitteilung von Wahrheiten an den Verstand, sondern als geschichtliches Handeln Gottes, in dem sich stufenweise Wahrheit enthüllt“ (AmL). Pius XII. hatte allerdings 1950 in seiner Enzyklika „Humani generis“ die Nouvelle Theólogie verurteilt, was Söhngen mit Wut und Verzweiflung aufgenommen hatte. Damit wird der zweite Vorbehalt von Schmaus berührt: Er stand dem Heiligen Offizium nahe und wurde von Henri de Lubac SJ, dem sein Orden nach der Verurteilung von 1950 übel mitgespielt hatte, in seinem Konzilstagebuch ausdrücklich zu den „römischen Integristen“ gerechnet.

Seit 1952 war Ratzinger Dozent am Priesterseminar in Freising. Als er 1954 seine Materialsammlung abgeschlossen hatte wurde er zum Wintersemester 1954/55 zum außerordentlichen Professor für Dogmatik und Fundamentaltheologie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Freising ernannt. Trotz der Doppelbelastung, in zwei Fächern wöchentlich fortlaufend Vorlesungen auszuarbeiten und „nebenbei“ die Habilitationsschrift zu erstellen, konnte er zum Ende des Sommersemesters 1955 das Manuskript abschließen und die beiden Pflichtexemplare im Herbst abgeben. Söhngen nahm die Arbeit mit Begeisterung auf und berief sich sofort in seiner Vorlesung auf die neuen Erkenntnisse seines Meisterschülers.

Der Zweitgutachter, der Dogmatikprofessor und Direktor des Grabmann-Institutes für mittelalterliche Theologie Michael Schmaus (1897–1993), ließ sich mit dem Gutachten viel Zeit. Erst kurz vor Ostern 1956 eröffnete er Ratzinger auf der Dogmatikertagung in Königstein „sachlich und ohne Emotion“, dass er die Habilitationsschrift „ablehne, da sie nicht den dabei geltenden wissenschaftlichen Maßstäben genüge“ (AmL). Den völlig vernichteten Ratzinger verwies Schmaus zudem auf einen baldigen Fakultätsbeschluss zu seinem Fall. Nun schien für Joseph Ratzinger seine akademische Laufbahn bereits am Ende zu sein. In Freising stand das Sommersemester 1956 vor der Tür und musste vorbereitet werden. Seine alten Eltern wohnten bei ihm in einer geräumigen Professorenwohnung auf dem Domberg.
Auch wenn Ratzinger das Gutachten von Schmaus nie ausdrücklich erwähnt, so kann man doch drei Ablehnungsgründe aus seinen Äußerungen erschließen:

1. Voreingenommenheit, verstärkt durch die als Anmaßung empfundenen, überheblichen Urteile des Anfängers. Dies geht aus folgenden Aussagen Ratzingers hervor: „dass ich über ein mittelalterliches Thema gearbeitet hatte, ohne mich seiner Führung anzuvertrauen“. „Mit einer für einen Anfänger wohl unangebrachten Schärfe kritisierte ich die überwundenen Positionen, und das war Schmaus ganz offensichtlich zu viel, ...“
2. Grund: „Da er nun schon einmal aufgebracht war, reizten ihn auch das unzulängliche graphische Erscheinungsbild und verschiedene Zitationsfehler, die aller Mühsal zum Trotz stehengeblieben waren.“
3. und entscheidender Ablehnungsgrund: „Aber auch das Ergebnis meiner Analyse missfiel ihm. Ich hatte festgestellt, dass es bei Bonaventura (und wohl auch bei den Theologen des 13. Jahrhunderts überhaupt) keine Entsprechung zu unserem Begriff ,Offenbarung’ gebe, mit dem wir üblicherweise das Ganze der geoffenbarten Inhalte zu bezeichnen pflegen, sodass sich sogar der Sprachgebrauch eingebürgert hat, die Heilige Schrift einfach ,die Offenbarung’ zu nennen.“ Somit „liegt Offenbarung der Schrift voraus und schlägt sich in ihr nieder, ist aber nicht einfach mit ihr identisch. Das aber heißt dann, dass Offenbarung immer größer ist als das bloß Geschriebene. Und das wieder bedeutet, dass es ein reines ,Sola Scriptura’ (durch die Schrift allein) nicht geben kann, dass zur Schrift das verstehende Subjekt gehört, womit auch schon der wesentliche Sinn von Überlieferung gegeben ist“ (AmL).

In dieser von Ratzinger selbst zusammengefassten Habilitationsthese konnte Schmaus „keineswegs eine getreue Wiedergabe von Bonaventuras Denken (wovon ich hingegen auch heute noch überzeugt bin), sondern einen gefährlichen Modernismus, der auf die Subjektivierung des Offenbarungsbegriffs hinauslaufen müsse“ (AmL) sehen. Schmaus lehnte die Habilitation nicht wegen der Respektlosigkeiten des jungen Wissenschaftlers oder der formalen Mängel ab, sondern wegen der modernistischen „Subjektivierung des Offenbarungsbegriffs“. Fünf Jahre nach „Humani generis“ bekämpfte Schmaus den jungen, des Modernismus verdächtigen Theologen Joseph Ratzinger. Ergebnis der Fakultätssitzung war, dass die Arbeit nicht ausdrücklich abgelehnt wurde, sondern zur Verbesserung zurückgegeben wurde. Dazu erhielt Ratzinger das Exemplar von Schmaus und stellte fest, dass der dritte Teil „gänzlich ohne Beanstandung geblieben war“ (AmL). Dies wunderte den Verfasser: „Dabei wäre gerade auch hier durchaus Sprengstoff enthalten gewesen“ (AmL). Damit meint Ratzinger die eigentliche These, die auch diesen Teil bestimmt: „Bonaventura benennt nirgendwo, soviel ich sehen kann, die Schrift selbst als ,Offenbarung’“ („Die Geschichtstheologie des heiligen Bonaventura“). Nach Bonaventura ist Offenbarung „gleichbedeutend mit der geistlichen Erfassung der Schrift“.

Warum wird die Schrift nicht Offenbarung genannt?

Warum die Schrift nicht Offenbarung genannt wird, schreibt der Habilitand: „Das versteht sich vom Offenbarungsvorgang her von selbst, in dem sich nämlich ,Offenbarung’ gerade als Erfassen geistigen Sinnes darstellt.“ Im dritten Teil steht sogar eine Entkräftung des Einwandes, dass dieses Offenbarungsverständnis einem „subjektivistischen Aktualismus“ Vorschub leiste, der an die Stelle der objektiven Offenbarungswahrheiten trete. Das Gegenargument Ratzingers besteht darin, „dass das die Schrift je erst zur ,Offenbarung’ erhebende Verständnis sich nicht als Sache des Einzellesers auffassen lässt, sondern sich allein im lebendigen Schriftverständnis der Kirche zuträgt. Die Objektivität des Glaubensanspruchs ist damit zweifellos sichergestellt.“

Inhalt des dritten Teils sind vor allem die geschichtstheologischen Konsequenzen, die Bonaventura aus seinem Offenbarungsverständnis ableitet. Ratzinger konnte nachweisen, dass sich Bonaventura mit den Thesen des Joachim von Fiore (gest. 1202) auseinandergesetzt hat. Dieser süditalienische Abt hatte aus der Heiligen Schrift drei heilsgeschichtliche Epochen abgeleitet: Auf das Reich des Vaters (Altes Testament) sei das Reich des Sohnes (Geschichte der Kirche) gefolgt, das noch im 13. Jahrhundert vom Reich des Heiligen Geistes abgelöst werde. Sehr bald verstanden sich nicht wenige Franziskaner als Avantgarde des Heiligen Geistes, der die Überwindung der Institution Kirche im neuen Reich der Freiheit und der Liebe im Namen des heiligen Franziskus aufgetragen sei.

Als Ordensoberer hatte Bonaventura die Aufgabe, die Lehre Joachims richtigzustellen und eine Spaltung des Ordens zu verhindern. Unter dem Titel „Die Geschichtstheologie des Heiligen Bonaventura“ reichte Ratzinger diesen Teil nun nochmals im Oktober 1956 ein: „Da bei der herben Kritik an meiner Arbeit dieser Teil ohne Beanstandung geblieben war, konnte man ihn wohl nicht nachträglich als wissenschaftlich unannehmbar erklären“ (AmL). Am 11. Februar 1957 wurde ihm die Annahme mitgeteilt. Bereits am 21. Februar sollte die öffentliche Habilitationsvorlesung stattfinden. Ihr Thema, das Ratzinger in seiner Autobiografie nicht mitteilt, war die Erörterung der Frage, ob die Ekklesiologie in die Fundamentaltheologie oder in die Dogmatik gehöre.

Ein Augenzeuge, Alfred Läpple, „Mentor“ und lebenslanger Freund Ratzingers berichtet, dass Professor Schmaus sich nach der Vorlesung erhob und sagte. „,Die Sache mit ihrer subjektivistischen Art, die Offenbarung zu deuten, ist nicht richtig katholisch.’ Ratzinger wollte beginnen zu erwidern. Doch da hat sich Söhngen eingeschaltet. Ein heftiger Streit entbrannte zwischen den beiden Professoren. Ratzinger blieb nur an der Seite stehen“ (Peter Pfister, Hg.: Joseph Ratzinger und das Erzbistum München und Freising. Regensburg 2006, S. 123). Es schloss sich die Sitzung des Prüfungsausschusses an und danach wurde Ratzinger formlos auf dem Gang seine Habilitation mitgeteilt. So ging der „Alptraum“ der Habilitation zu Ende, der fast die gesamte Zeit der Freisinger Dozententätigkeit von 1953 bis Anfang 1957 überschattete.

Ein Jahr später wurde Ratzinger zum ordentlichen Professor für Fundamentaltheologie und Dogmatik in Freising ernannt, allerdings „nicht ohne vorangegangenes Störfeuer von interessierter Seite“ (AmL), womit auch wieder auf Schmaus angespielt sein könnte. Alfred Läpple berichtet, dass Ratzinger im Sommer 1958 zu Kardinal Wendel einbestellt wurde, der ihm im Beisein von Professor Schmaus seine Ernennung zum Professor an der Pädagogischen Hochschule in München-Pasing mitteilte. Da zog Ratzinger zur Verblüffung der beiden Herren seine Berufung auf den Lehrstuhl für Fundamentaltheologie an der Universität Bonn aus der Tasche. „Es war für mich sozusagen das Traumziel, dorthin zu gehen“ (AmL).

Das „Drama der Habilitation“ war allerdings, aufs Ganze gesehen, selbst nur der erste Akt. Es sollten weitere Akte folgen, in denen sich entscheidende Phasen der jüngeren Theologie- und Kirchengeschichte spiegeln.
Drei Monate bevor der junge Professor Ratzinger in Bonn seine Lehrtätigkeit aufnahm, kündigte Papst Johannes XXIII. die Einberufung eines Konzils an. Als Berater von Kardinal Frings übte Ratzinger einen beachtlichen Einfluss auf die Konzilsarbeit aus. Insbesondere kamen ihm, wie der Kardinal 1998 rückblickend feststellt, die Einsichten zugute, die ihm bei der Beschäftigung mit Bonaventura zugewachsen waren.

Am Vorabend der Konzilseröffnung bittet Kardinal Frings seinen Peritus, den deutschsprachigen Bischöfen eine theologische Beurteilung der vorbereiteten Schemata zu bieten. Der Vortrag konzentriert sich vor allem auf die Verhältnisbestimmung von Offenbarung, Schrift und Tradition. Die Ablehnung des Schemas „De fontibus revelationis“ und die Ausarbeitung von tiefer begründeten Alternativen zum Offenbarungsdenken des Konzils spiegelt die Einsichten Ratzingers wider: Offenbarung geht als lebendiges Geschehen der Schrift voraus. Nur in der gläubigen Auslegung der Kirche ist die Schrift Offenbarung.

Bei der Konzilsrezeption dominierte eine verkürzte Sicht

Die Konzilsrezeption aber – es folgt des Dramas dritter Akt – dominierte eine verkürzte Sicht der Dinge: Die popularisierte These von der „materialen Vollständigkeit der Schrift“ hatte sich verselbstständigt. In ihr sieht Ratzinger eine Ursache für den nachkonziliaren Traditionsbruch und den Glaubensverfall: „Das Drama der nachkonziliaren Epoche ist weitgehend von diesem Schlagwort und seinen logischen Konsequenzen bestimmt worden“ (AmL). Hauptprotagonist des „Gegenkonzils“ war Hans Küng, der im zweiten Band seiner nach der Wahl Joseph Ratzingers zum Papst erschienenen Autobiografie (2007) erstaunlicherweise mit Schmaus in der Kritik übereinstimmt: „Die von Schmaus in Ratzingers Habilitationsschrift ... diagnostizierte gefährliche Subjektivierung des Offenbarungsbegriffs ist (und bleibt bis heute) das Fragwürdigste an Ratzingers Offenbarungsauffassung.“

Während die reformistische Konzilsdeutung keinerlei Einschränkungen der Theologie durch das kirchliche Lehramt erlaubt, verwahren sich die Traditionalisten gegen jede lehramtliche Entwicklung über die Vorkonzilszeit hinaus. Gerade die zum Wesen der Kirche gehörige „beständige Identität in der Dynamik der Entwicklung“ (Joseph Ratzinger: Gottes Projekt. Regensburg 2009) hat auch die Traditionalistenbewegung nicht verstanden. So kommen interessanterweise die Extreme links und rechts überein.

Der vorerst letzte Akt des Dramas besteht in der Auseinandersetzung des Präfekten der Glaubenskongregation mit der Befreiungstheologie: Wie Bonaventura tritt er in seiner Zeit gegen ein chiliastisches Erlösungsverständnis auf, hinter dem der Marxismus steht, der bereits als falscher Messianismus und Weg in den mörderischen Totalitarismus überführt war und im übrigen kurz vor dem Zusammenbruch stand.

Nach vierundfünfzig Jahren wird die Habilitationsschrift des Papstes als zweiter Band der Werkausgabe erstmals vollständig veröffentlicht. Bücher haben ihre Schicksale, auch unveröffentlichte.

Institut Papst Benedikt XVI. • Bismarckplatz 2 • 93047 Regensburg • Tel. +49 941 2983-4001 • Fax. -4440 • info(at)institut-papst-benedikt.de

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